Das Bundes-Klimaschutzgesetz (12/2019)

Die für Deutschland für max. 1,5° Erwärmung bemessene „CO2-Wanne“ = erlaubte Gesamtemission wird auf dem Weg der Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes schon bald überlaufen!
(Bildquelle: Alamay Stock Foto ©)
Das Problem
- Einerseits hat sich Deutschland im Klimaschutzgesetz verpflichtet, dazu beizutragen, dass die globale Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2° C begrenzt wird, möglichst sogar 1,5° C nicht überschreitet.
Dieses Ziel bedeutet, dass die Gesamtmenge der seit 2018 emittierten Treibhausgase eine vom Weltklimarat berechnete Höhe nicht übersteigen darf. - Andererseits soll bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden, ein Ziel ohne Bezug zur Gesamtmenge der Emissionen.
Der in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes vorgeschriebene Emissions-Minderungsweg ist allein durch dieses zweite, europäische Kriterium bestimmt worden. Deshalb ist nicht beachtet worden, dass auf dem Weg gemäß Anlage 2 von 2018 bis Ende 2030 von Deutschland bereits rd. 9.000 Mio. t klimaschädlicher Treibhausgase emittiert sein werden, während das Ziel „max. 1,5° C Erwärmung“ für den deutschen Anteil nur noch rd. 5.400 Mio. t CO2 bzw. für „max. +1,75° C“ nur noch rd. 9.600 Mio. t CO2-Emissionen gestattet.
Der Weg zur Emissionsminderung, den die Gesetzesanlage 2 vorgibt, entspricht ganz und gar nicht der in § 1 formulierten Verpflichtung, dazu beizutragen, dass der fragliche Temperaturanstieg auf „deutlich unter 2° C“ begrenzt wird.
Grundlegenden Hintergrundinformationen zur Problemanzeige sind unter folgenden Links aufrufbar:
INFO 1: 0,25 Grad 0,25 Grad Celsius – warum so viel Aufregung wegen einer sooo geringen Erwärmung?
INFO 2: Langer Weg Der lange – viel zu lange Weg zum ersten deutschen Klimaschutzgesetz (KSG)
INFO 3: Kalkulation Zwei Kalkulationswege für Klimaschutz – aber der einzig taugliche wird in der Gesetzesanlage 2 nicht beschritten
INFO 4: nicht einmal 2° C-Grenze Auf dem Weg aus Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes kann ab 2031 nicht einmal die Grenze von 2° C Erwärmung eingehalten werden.
INFO 5: Umweltgutachten Bestätigung des Anliegens dieser Petition durch den Sachverständigenrat für Umweltfragen
INFO 6: Budget Berechnung des deutschen Anteils am IPCC-Budget und der Netto-Null-Emission
INFO 7: “Überlaufende Wanne” Analyse des Minderungspfads nach Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG)
INFO 8: zu +1,5° C Schlechte Chancen für max. 1,5° C Erwärmung bzgl. deutschen Beitrags
INFO 9: höchstens +1,75° C Zumindest das Ziel “max. 1,75° C Erwärmung” muss zwingend angestrebt werden, damit Deutschland nicht vertragsbrüchig wird.
Zur Sache ist ein OFFENER BRIEF an die Bundesumweltministerin und alle Bundestagsabgeordneten in Vorbereitung. Nähere Information – und bitte unterzeichnen und verbreiten – unter https://www.change.org/hoechstens-1-75-Grad